Bei Kindern unter drei Jahren ist üblicher Weise ein Elternteil oder eine andere Betreuungsperson anwesend. Die Erhebungen bei Dreijährigen und älteren Kindern werden normalerweise ohne Begleitung durchgeführt, Sie können aber auf eigenen Wunsch oder auf Wunsch Ihres Kindes selbstverständlich „im Hintergrund“ dabei sein.